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   OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08   

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OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08 (https://dejure.org/2009,5152)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.2009 - 9 OA 349/08 (https://dejure.org/2009,5152)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 9 OA 349/08 (https://dejure.org/2009,5152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebühren in Erschließungsbeiträge betreffenden Parallelverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 1 RVG; § 22 Abs. 1 RVG; § 32 Abs. 1 RVG
    Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen betreffenden, parallelen Klageverfahren als dieselbe Angelegenheit; Mehrere Streitgegenstände als dieselbe Angelegenheit i.S.d. §§ 15 Abs. 2 S. 1 ...

  • Judicialis

    RVG § 15 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 22 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenbeschwerde: Angelegenheit, dieselbe; Auftrag; Einzelstreitwert; Gesamtgegenstandswert; Tätigkeitsrahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sind mehrere selbstständige Klageverfahren dieselbe Angelegenheit?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen betreffenden, parallelen Klageverfahren als dieselbe Angelegenheit; Mehrere Streitgegenstände als dieselbe Angelegenheit i.S.d. §§ 15 Abs. 2 S. 1 ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, ist jeweils von den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - NJW 2000, 2289 = DVBl 2000, 1462 = Buchholz 362 § 7 BRAGO Nr. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - NJW 2007, 395).

    Die Durchführung mehrerer selbstständiger Klageverfahren steht der Annahme derselben Angelegenheit meistens entgegen, weil angenommen wird, dass ein innerer Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen nicht besteht und der Rechtsanwalt wegen der unterschiedlichen materiell-rechtlichen und prozessualen Voraussetzungen und Anforderungen an einer einheitlichen Vorgehensweise gehindert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.).

    Allerdings ist nicht ausnahmslos von der Identität von Verfahren und Angelegenheit in der Weise auszugehen, dass mehrere Verfahren zwingend mehrere Angelegenheiten darstellen (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.7.2005 - 15 E 424/05 - NVwZ-RR 2006, 437).

    Letztlich ausschlaggebend für das Vorliegen derselben Angelegenheit ist immer, ob die mehreren Gegenstände von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 27.3.2001 - 10 E 84/01 - BauR 2001, 1402, Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 15 RVG Rdnr. 14 ff.; Madert in: Gerold/Schmidt, 18. Aufl., 2008, § 15 RVG Rdnr. 7,8,9).

  • BVerfG, 19.12.2001 - 1 BvR 814/01

    Zur Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit in mehreren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 - NVwZ-RR 2002, 389) können diese Vorschriften aufgrund des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgenden Willkürverbots jedenfalls dann nicht isoliert auf die Anwaltsgebühren angewendet werden, wenn der in ihnen zum Ausdruck kommende Gedanke bei der Festsetzung der Gerichtsgebühren für dieselben Personen nicht herangezogen worden ist.

    Ein Gericht, das durch Auslegung eine hiervon abweichende Differenzierung anstrebt, müsste sachlich nachvollziehbare Gründe anführen, warum ausnahmsweise gegen den Wortlaut von § 32 RVG der Wert der Gerichtsgebühren nicht für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgeblich ist und warum gegen den Wortlaut von § 33 RVG (früher § 10 BRAGO) Raum für eine getrennte Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren bleibt, wenn das Gericht den Streitwert für die Gerichtsgebühr tatsächlich festgesetzt hat (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 - a. a. O.).

    Die Stellung des § 22 Abs. 1 RVG an der Spitze der Vorschriften über den Gegenstandswert zeigt, dass es sich um eine allgemeine Regel handelt, die eingreift, falls nicht Sondervorschriften bestehen (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06

    Höhe der Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigwerden in derselben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, ist jeweils von den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - NJW 2000, 2289 = DVBl 2000, 1462 = Buchholz 362 § 7 BRAGO Nr. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - NJW 2007, 395).

    Die Durchführung mehrerer selbstständiger Klageverfahren steht der Annahme derselben Angelegenheit meistens entgegen, weil angenommen wird, dass ein innerer Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen nicht besteht und der Rechtsanwalt wegen der unterschiedlichen materiell-rechtlichen und prozessualen Voraussetzungen und Anforderungen an einer einheitlichen Vorgehensweise gehindert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.).

    Letztlich ausschlaggebend für das Vorliegen derselben Angelegenheit ist immer, ob die mehreren Gegenstände von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 27.3.2001 - 10 E 84/01 - BauR 2001, 1402, Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 15 RVG Rdnr. 14 ff.; Madert in: Gerold/Schmidt, 18. Aufl., 2008, § 15 RVG Rdnr. 7,8,9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 E 424/05

    Anspruch auf Erstattung aller außergerichtlichen Kosten auf der Grundlage der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Allerdings ist nicht ausnahmslos von der Identität von Verfahren und Angelegenheit in der Weise auszugehen, dass mehrere Verfahren zwingend mehrere Angelegenheiten darstellen (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.7.2005 - 15 E 424/05 - NVwZ-RR 2006, 437).
  • VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Der Senat neigt zwar dazu, einen einheitlichen Auftrag und Tätigkeitsrahmen sowie einen inneren Zusammenhang zwischen den Verfahren 1 A 104/07, 1 A 106/07, 1 A 113/07, 1 A 114/07, 1 A 115/07 und 1 A 116/07 zu bejahen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2001 - 10 E 84/01

    Begriff derselben Angelegenheit bei Klagen mehrerer Nachbarn gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Letztlich ausschlaggebend für das Vorliegen derselben Angelegenheit ist immer, ob die mehreren Gegenstände von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 27.3.2001 - 10 E 84/01 - BauR 2001, 1402, Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 15 RVG Rdnr. 14 ff.; Madert in: Gerold/Schmidt, 18. Aufl., 2008, § 15 RVG Rdnr. 7,8,9).
  • VG Sigmaringen, 22.08.2006 - NC 6 K 701/05

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung im Bereich der Vergabe von Studienplätzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Warum ausnahmsweise im Rahmen der Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten - entgegen § 32 Abs. 1 RVG - zwischen Streitwert und Gegenstandswert differenziert werden soll und insoweit abweichende Werte zugrunde gelegt werden sollen, erschließt sich dem Senat nicht (siehe auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 22.8.2006 - NC 6 K 701/05 - zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 09.08.2007 - 1 A 114/07

    Anerkenntnis; Anerkenntnisurteil; Auslegung; Prozesserklärung; Streitgegenstand;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
    Der Senat neigt zwar dazu, einen einheitlichen Auftrag und Tätigkeitsrahmen sowie einen inneren Zusammenhang zwischen den Verfahren 1 A 104/07, 1 A 106/07, 1 A 113/07, 1 A 114/07, 1 A 115/07 und 1 A 116/07 zu bejahen.
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Dies ist vorliegend der Fall (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 -, juris zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der mehrere Kläger (Anlieger) im Klageverfahren gegen Straßenbau-Beitragsbescheide vertrat; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.02.2009 - 9 OA 349/08 -, juris zu acht parallel geführten Klageverfahren zur Festsetzung von Erschließungsbeiträgen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 12 E 1642/09

    Zulässigkeit einer ausnahmsweisen Abweichung von der Regelung des § 32 Abs. 1

    - 15 E 424/05 -, NVwZ-RR 2006, 437, juris; Bay VGH, Beschluss vom 14. April 2009 - 20 C 09.733 -, AGS 2009, 392, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Februar 2009 - 9 OA 349/08 -, JurBüro 2009, 251, juris.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 BvR 814/01 - zu § 9 BRAGO, dessen Absatz 1 inhaltsgleich mit § 32 Abs. 1 RVG ist, NVwZ-RR 2002, 389, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 22. August 2006 - NC 6 K 701/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Februar 2009 - 9 OA 349/08 -, a. a. O.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2009 - 6 K 1549/06 -, juris.

    vgl. zu dieser Möglichkeit BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 BvR 814/01 -, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Februar 2009 - 9 OA 349/08 -, a. a. O.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 BvR 814/01 - zum mit § 22 Abs. 1 RVG inhaltsgleichen § 7 Abs. 2 BRAGO, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Februar 2009 - 9 OA 349/08 -, a. a. O.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2009 - 6 K 1549/06 -, juris.

  • VG Minden, 17.11.2009 - 6 K 1549/06

    Bemessung der anwaltlichen Gebühren des Prozessbevollmächtigten durch

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.2.2009 - 9 OA 349/08 -, JurBüro 2009, 251 = juris.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.2.2009 - 9 OA 349/08 -, a.a.O.

    vgl. zum Verständnis dieses Begriffs: BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1.99 -, DVBl. 2000, 1462 = NJW 2000, 2289; OVG NRW, Beschluss vom 12.7.2005 - 15 E 424/05 -, NVwZ-RR 2006, 437; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.2.2009 - 9 OA 349/08 -, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 14.4.2009 - 20 C 09.733 -, juris; FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2009 - 3 Ko 439/09 KF -, juris.

  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 7 C 19.2205

    Zur Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren "in der selben Angelegenheit"

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 5.2.2009 - 9 OA 349/08 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 20.1.2010 - 12 E 1642/08 - juris Rn. 4 jeweils mit Verweis auf BVerfG, B.v. 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 - NVwZ-RR 2002, 389).

    Soweit sich die Rechtsanwaltsgebühren nach den in gerichtlichen Verfahren geltenden Wertvorschriften richten (§ 32 Abs. 1 RVG), bestimmt sich nach diesen Vorschriften auch, ob die Werte verschiedener Gegenstände zusammenzurechnen sind (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 5.2.2009 - 9 OA 349/08 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.1.2010 - 12 E 1642/08 - juris Rn. 9 jeweils mit Verweis auf BVerfG, B.v. 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 - NVwZ-RR 2002, 389).

  • VGH Hessen, 29.03.2017 - 6 E 263/17

    Gesamtgegenstandswert in Massenverfahren

    Dementsprechend ist auch eine Zusammenrechnung der Werte mehrerer Gegenstände (hier der Verfahren 7 K 4703/15.F, 7 K 4704/15.F und 7 K 4705/15.F) nach § 22 Abs. 1 RVG nicht möglich (OVG Münster, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 12 E 1642/09 -, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 9 OA 349/08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 24.03.2011 - 5 E 113/10

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung, Rechtsanwaltsgebühren, dieselbe

    Der einheitliche Tätigkeitsrahmen ist gewahrt, wenn der Prozessbevollmächtigte in allen Verfahren unter dem gleichen Datum inhaltlich gleich lautende Schriftsätze vorlegt (NdsOVG, Beschl. v. 5. Februar - 9 OA 349/08 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 16.06.2010 - 14 KE 2.05

    Kostenfestsetzung; Hochschulsache; Zulassung zum Studium; Gebühren eines

    Hiernach kommt es für die Entscheidung nicht darauf an, ob entsprechend der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (Beschluss vom 5. Februar 2009, AGS 2009, 226; ebenso VG Minden, Beschluss vom 17. November 2009 - 6 K 1549/06 -, juris; dagegen aber VG Minden, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 K 148/08 -, juris) mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. Dezember 2001 (NVwZ-RR 2002, 389) die Vorschriften der §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 RVG wegen § 32 Abs. 1 RVG aufgrund des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgenden Willkürverbots jedenfalls dann nicht isoliert auf die Rechtsanwaltsgebühren angewendet werden können, wenn der in ihnen zum Ausdruck kommende Gedanke - wie hier - nicht bereits bei der Festsetzung der Gerichtsgebühren für dieselben Personen herangezogen worden ist.
  • VG Minden, 15.09.2009 - 6 K 1549/06

    Gebührenrechtlicher Einwand gegen die zu erstattende Gesamtvergütung für die

    Aus Sicht des erkennenden Gerichts verstößt diese gebührenrechtliche Bewertung aus den nachstehenden Gründen auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2009 in 9 OA 349/08, juris; unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 19.12.2001 in 1 BvR 814/01.
  • VG Göttingen, 29.04.2019 - 8 C 186/19

    Rechtsanwaltsgebühren bei einer Sammelentscheidung

    Hier einschlägige Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05.02.2009 - 9 OA 349/08 -, juris, Rn 5f).
  • VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08

    Berechnung einer Gesamtanwaltsvergütung an der Summe der festgesetzten

    Der hiergegen vorgetragene und auf den Beschluss des BVerfG vom 19.12.2001 in 1 BvR 814/01 gestützte Einwand eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG liegt aus Sicht des erkennenden Gerichts nicht vor - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2009 in 9 OA 349/08, juris.
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